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  Dipl.-Ing. (FH)
Danny Behm

Beratender Ingenieur

Fon 030/ 66668563
Mobil 0163/ 3115147

Fax 030/ 66668564

D.Behm@IngGeo.net
Büro Berlin
Arkonaplatz 6
10435 Berlin

Büro Vorpommern
Maxim-Gorki-Str. 10
17321 Löcknitz

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Baugrund und Bauwerk


Die Geotechnik gliedert sich u.a. in die Spezialgebiete Bodenmechanik, Grund- und Erdbau auf. Als klassische Disziplinen des Bauingenieurwesens finden diese Fachbereiche bei jedem neuem Bauwerk Anwendung. Grundlegend für die Planung eines Bauvorhabens ist im Vorfeld eine Baugrunderkundung und die Erstellung des Geotechnischen Berichtes, des sog. Baugrundgutachtens.

Warum ist ein Baugrundgutachten zu erstellen?
Wozu dienen bodenmechanische Versuche und erdstatische Berechnungen?

Die Antwort sehen Sie beispielsweise in den Bildern rechts – das Versagen einer Uferwand - Dazu sollte es nicht kommen! Durch eine Baugrunduntersuchung und Erstellung eines Bodengutachtens werden folgende Fragen geklärt:

  • Welche Bodenschichten stehen an?
  • Ist der Baugrund ausreichend tragfähig?
  • Könnten Setzungen auftreten oder ist ein Grundbruch möglich?
  • In welcher Tiefe steht das Grundwasser an?
  • Ist eine Fachgründung möglich oder eine Tiefgründung erforderlich?
  • Welche Bauwerksabdichtung ist bei einer Unterkellerung zu wählen?
  • Fragen zur Gründungssohle, Baugrube, Wasserhaltung, Versickerung etc.

Für jedes Bauvorhaben sind die Boden– und Grundwasserverhältnisse für die weitere Planung und Ausführung von entscheidender Bedeutung. Mitunter wird der Baugrund ungenügend erkundet oder auf das Bodengutachten sogar verzichtet.
Hierbei wird allerdings am falschen Ende gespart! ... Warum?

Der Baugrund wird vom Bauherrn bereitgestellt.
Das so genannte Baugrundrisiko verbleibt beim Bauherrn!

Mögliche spätere Problemstellungen, die den Baugrund betreffen, lassen die Kosten eines Bauvorhabens schnell in die Höhe steigen. Dies lässt sich vermeiden, wenn rechtzeitig der Baugrundgutachter im Vorfeld eingeschaltet wird. Ein Bodenaustausch führte schon oftmals zu nicht einkalkulierten Mehrkosten.

Die Frage, ob eine Flachgründung des Bauwerks aufgrund gering tragfähiger Baugrundverhältnisse nicht auszuführen ist und die Standsicherheit des Gebäudes nur alternativ mittels teurer Pfahlgründung oder anderer Sondergründungen zu realisieren ist, hätte bereits vor dem Kauf des Grundstücks rechtzeitig durch das Baugrundgutachten geklärt werden können. Auch Verunreinigungen oder Altlasten sind bei aufgefüllten Böden nie ganz auszuschließen.

Nicht eingeplante Wasserhaltungen und nachträgliche Bauwerksabdichtungen sind weitere Fallbeispiele diesbezüglich. Die Grundwasserverhältnisse werden ebenfalls im Zuge von Baugrunduntersuchungen festgestellt. Auch wird die Frage nach der Wahl der Bauwerksabdichtung und der Versickerungsfähigkeit des Bodens wird mit Erstellung eines Bodengutachtens bereits beantwortet.

Bereits seit Jahrtausenden wurde der Boden durch den Menschen beansprucht (anthropogen). Das Bauen in Wassernähe ist bei gering tragfähigem Baugrund oftmals mit erheblichen Aufwendungen verbunden. Schon die alten Griechen und Römer erkannten diese komplexe Thematik und führten Baugrunderkundungen durch. Sie verbesserten den Baugrund und errichteten Bauwerke auf Gründungskonstruktionen, die teilweise noch heute existieren.

Um es an dieser Stelle nicht nur auf den "einen" Punkt zu bringen:
Je detaillierter erkundet wird, desto sicherer lassen sich die Baugrundverhältnisse eingrenzen und modellhaft idealisieren. Das Baugrundrisiko wird hierdurch für die Bauherren kalkulierbar.