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  Dipl.-Ing. (FH)
Danny Behm

Beratender Ingenieur

Fon 030/ 66668563
Mobil 0163/ 3115147

Fax 030/ 66668564

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Baugrundrisiko


Der Baugrund – als Baustoff – wird vom Bauherrn geliefert. Dieser trägt das sog. Baugrundrisiko. Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) liegt die Beschreibungspflicht für die Boden- und Wasserverhältnisse beim Auftraggeber. Dies bedeutet, dass das Baugrundrisiko der Bauherr trägt und dieser sich dessen stets bewusst sein sollte, welche Risiken er eingeht, falls keine Baugrunduntersuchung vor der Errichtung eines Bauvorhabens durchgeführt wurde.

Natürlich schließt die Baugrundproblematik nicht die Verantwortlichkeit der Baufachleute aus. Der ausführende Unternehmer hat diesbezüglich nach besten Wissen und Gewissen zu handeln. Architekt und Tragwerksplaner müssen Ihrer Hinweis- bzw. Prüfungspflicht nachkommen und die Baugrunderkundung ist entsprechend sorgfältig durchzuführen. Am Untersuchungsprogramm ist, gerade bei schwierigen Baugrundverhältnissen, nicht zu sparen. Bei welchem Bauwerk in Pisa vor geraumer Zeit „eingespart“ worden ist, verdeutlicht sinnbildlich die Situation.

Was die Genauigkeit von Baugrunderkundungen betrifft, so ist auch unmissverständlich darauf hinzuweisen, das es sich bei Bohrungen, Schürfe oder der Entnahme von Bodenproben um punktuelle bzw. stichprobenartige Untersuchungen handelt.

Die im Baugrundgutachten beschriebene Baugrundsituation wird idealisiert und modellhaft dargestellt. Es ist prinzipiell nicht auszuschließen, das auch in geringster Entfernung Abweichungen auftreten können. Dieses Restrisiko verbleibt. Keiner kann für den gleichmäßigen Schichtenverlauf zwischen den Untersuchungspunkten einstehen. Vorschriften und Gesetze beherrschen nicht die Natur! Daher gilt es, dieses Thema nicht zu unterschätzen.

Beispiel: Obwohl ein größeres Grundstück flächenbezogen bzw. rasterförmig untersucht wurde, konnte ein ehemaliger Graben, der im Zuge früherer Maßnahmen bereits vor Jahrzehnten überschüttet wurde, nicht erkannt werden. Die Mächtigkeit der Auffüllung fällt in diesem Bereich abweichend größer aus und ist nicht repräsentativ für das restliche erkundete Gebiet. Für diesen Fall trifft das sogenannte „echte Baugrundrisiko“ zu.

Sollten sich in einer konkreten Planungsphase Änderungen ergeben, so ist auch zu prüfen, ob die Ergebnisse der Baugrunderkundung und daraus resultierende Empfehlungen auf die ursprünglich vorgesehene Planungsvariante überhaupt noch zutreffend sind.

Bei punktueller konzentrierter Lasteintragung, wie z.B. bei Brückenpfeilern sollte auch aus „gutem Grund“ gezielt gebohrt und sondiert bzw. je Pfeiler der Baugrund erkundet werden, da dieser sich in seiner Schichtung und Bodenart beispielsweise im Bereich eines Tales auf kürzeste Distanzen ändern kann.

Die Bauaufgabe ist grundsätzlich bzgl. der Baugrundproblematik als ganzes zu betrachten. Dementsprechend ist zu untersuchen und der Erkundungsumfang vorzusehen.