Baugrunderkundungen und die Durchführung von bodenmechanischen Laborversuchen sind grundlegend für das Baugrundgutachten.
Für den Nachweis der Standsicherheit bzw. von Gründungen, Unterfangungen oder zur Sicherung einer Baugrube sind geotechnische Berechnungen erforderlich. Für Böschungen, Ufermauern, Windenergieanlagen (WEA), Photovoltaik-Anlagen etc. ist die Standsicherheit nachzuweisen.
Auch wenn das Bodengutachten bereits erstellt wurde, sind oftmals eine weiterführende Gründungsberatung und geotechnische Prüfungen notwendig. Auch ist bei Planungsänderungen grundsätzlich zu prüfen, ob die bisher durchgeführten Baugrunderkundungen ausreichend sind. Bei der Durchführung der Erd- und Grundbauarbeiten ergeben sich oftmals weitere geotechnische Fragestellungen oder möglicherweise auch Probleme in Bezug auf die Boden- und Grundwasserverhältnisse – z.B. im Zuge der Herstellung einer Baugrube oder bei der Sicherung von Böschungen – diese Fragen sind dann zeitnah abzuklären.
In Abhängigkeit der Bauaufgabe ist auch eine geotechnische Bauüberwachung erforderlich. Vom Bodengutachter werden die notwendigen Kontrollprüfungen durchgeführt. Für den Verdichtungsnachweis hat sich u.a. die dynamische Fallplatte in der Praxis bewährt (zeitnahe Ergebnisse, kostengünstig).
Wir beraten Sie zu den Erdbau- und Gründungsarbeiten und führen die erforderlichen Kontrollprüfungen und Baugrubenabnahmen durch: