Sicherungen von Baugruben und Böschungen
Bei Bauwerkseinbindung ins Erdreich bzw. bei der Notwendigkeit von Abgrabungen, ist eine Sicherung der Baugrube oder des Hanganschnittes erforderlich, damit die Standsicherheit des Bodens bzw. des Baugrundes gewährleistet wird.
Bsp. Bodenvernagelung
Hangabschnitt – Autobahn
Bei entsprechender Baugrundeignung ist die Sicherung durch die sog. Bodenvernagelung, die als vernagelte Spritzbetonwand hergestellt wird, möglich.
Durch das Verfahren können auch Bereiche, in denen eine Bruchfläche oder ein Hangrutsch entstanden ist, gesichert werden. Die Bodenvernagelung erweißt sich dabei als sehr wirtschaftliche Methode gegenüber alternativen Verfahren.
Bei der Ausführung werden genormte Erdnägel eingebaut und bilden zusammen mit dem Erdreich ein verbessertes und standsicheres System. Die Länge und Anordnung der Erdnägel sowie die Stärke der Spritzbetonwand ergibt sich aus der statischen Berechnung.